Die Sicherheit der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz, bei der Benutzung von Arbeitsmittel und die Sicherheitsanforderungen an Maschinen sind durch die europäischen Richtlinien und in nationales Recht umgesetzte Gesetze und Verordnungen geregelt.
Sowohl für den Hersteller bzw. Inverkehrbringer der Maschine als auch für den Maschinenbenutzer/-betreiber gelten einschlägige Regeln. Gültigkeit haben nur noch EU-Normen. Für den Arbeitsschutz gelten darüber hinaus nationale Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften sowie die einschlägigen Sicherheitsregeln.
Einschlägige
EU-Richtlinen und umgesetzte Geräte- und Produktsicherheitsgesetze
beinhalten Anforderungen für die Sicherheit und Gesundheit beim
Betreiben von Maschinen im bestimmungsgemäßen Umfeld wie z.B.
Unterstützung zum Umgang mit der Maschinenrichtlinie in der täglichen
Praxis bietet mit einem umfangreichen Frage- und Antwortkatalog sowie
Auslegungen zu den Artikeln und Anhängen der Maschinenrichtlinie, das
Handbuch "Wegweiser Maschinensicherheit" (Bundesanzeiger Verlag).
Bei Konstruktion und Bau der Maschine müssen folgende einschlägigen europäischen Normen beachtet werden:
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Gesetz
über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur
Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der
Beschäftigten bei der Arbeit - allgemeine Pflichten des Arbeitgebers
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) Neue Fassung 2004
Verordnung für die Sicherheit und Gesundheit in Arbeitsstätten
Die neue Arbeitsstättenverordnung (Forum Verlag)
Handbuch zur sicheren Umsetzung der neuen Arbeitsstättenverordnung mit Checklisten
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Verordnung
über die Sicherheit und Gesundheit beim Bereitstellen von
Arbeitsmitteln und bei deren Benutzung. Nachfolgende Regel für
Betriebssicherheit konkretisiert die Betriebssicherheitsberordnung
(BetrSichV) hinsichtlich Ermittlung und Beurteilung von Gefährdungen
sowie Ableitung von geeigneten Maßnahmen:
LASI Leitlinien zur Betriebssicherheitsverordnung LV35
Häufig gestellte Fragen und Antworten zur Betriebssicherheitsverordnung
LASI Leitlinien zur Arbeitsstättenverordnung LV40
Leitlinien
für den Vollzug der neuen Arbeitsstättenverordnung bis zur Novellierung
und Konkretisierung der Arbeitsstättenrichtlinien (ASR).
Die bisherigen ASR sind als Stand der Technik anzuwenden
© Copyright tbm hightech control GmbH · Karl-Hammerschmidt-Str. 32 · 85609 Aschheim bei München · Tel.: +49 89 670036-0 · --- Design: www.jump.ag