Kamerasystem CCD-107






Freie Sicht für Flurförderzeuge in Gefahrbereiche

Fährt der Fahrer ohne ausreichende Sicht, kann er Sach- und Personenschäden verursachen. In der BG-Verordnung BGV D 27 § 12 wird die ausreichende Sicht auf die Fahrbahn gefordert. Diese ist erfüllt, wenn der Fahrer in jeder Situation die im Wirkbereich seines Fahrzeuges befindlichen Gefahrbereiche einsehen kann. Eingeschränkt ist die Sicht meist durch hohe Beladung, nach hinten bei der Rückwärtsfahrt und bei angehobenen Lastaufnahmemittel durch die Last bzw. spätestens ab 1,20 m durch das Lastaufnahmemittel selbst.

Sollte keine ausreichende Sicht gewährleistet sein, sind entsprechende Hilfsmittel erforderlich, wie die Kamera-Einrichtung CCD-107color. Die Kamera verbessert die Sicht des Fahrers entscheidend. Der verdeckte Gefahrenbereich wird direkt in die Fahrerkabine, in Sichthöhe des Fahrers, auf einen kleinen Monitor oder LCD Bildschirm gesendet. So kann das Flurförderzeug sicher und schnell bewegt werden.

Der Einsatz des Kamerasystems erleichtert die Rückwärtsfahrt. Die Gesundheit des Fahrers wird geschont, da verkrampfte Haltungen und Verdrehungen der Vergangenheit angehören 

Es können zwei Kameras an einen Monitor oder Bildschirm angeschlossen werden, um immer den aktuellen Gefahrenbereich sehen zu können.

Vorteile:

  • Kleine, kompakte und robuste Kamera mit beheiztem Linsenglas
  • Großer Flachbildschirm mit hoher Auflösung am Fahrerstand
  • bei meheren Kameras fahrtrichtungsabhängig und hubhöhenabhängig automatisch umschaltbar 




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