Stationäre Zugangsregelung für Regalgänge

Der Zutritt zu einem Gang im Schmalganglager wird wie folgt geregelt:

Fußgänger frei - Flurförderzeuge gesperrt

oder

Flurförderzeuge frei - Fußgänger gesperrt

Wenn ein Flurförderzeug und ein Fußgänger sich gleichzeitig in einem Schmalgang aufhalten, besteht eine große Unfallgefahr, da kein ausreichender, seitlicher Sicherheitsabstand vorhanden ist. Die Zugangsregelung ordnet gemäß DIN 15185-2 den Eintritt in den Gang, um einer gleichzeitigen Nutzung entgegenzuwirken.

Am Eingang eines jeden Weges werden eine Ampel und eine Lichtschranke mit Aktiv- und Passivsäule installiert. Durch einen umgelenkten Lichtstrahl in 400 mm und 900 mm Höhe wird ein Unter- oder Übersteigen der Lichtschranke verhindert. An der Regalfront sind zusätzlich optische und akustische Warnmelder angebracht. An der Decke vor der Einfahrt und im Gang installierte NoColl-Sensoren überwachen und steuern die Einfahrt von Flurförderzeugen.

Die Betriebsart der Zugangsregelung wird manuell mit einem Schlüsselschalter umgeschaltet.

Beispiel:
Die Zugangsregelung ist auf „Fußgängerbetrieb“ geschaltet und die Lichtschranke am Eingang des Ganges deaktiviert. Die Ampel leuchtet für Flurförderzeuge auf rot auf.

Der Fahrer erhält damit den Hinweis, dass er nicht in den Gang einfahren darf. Die NoColl-Sensoren an der Decke erfassen und überwachen zusätzlich das Flurförderzeug. Sollte ein Fahrzeug trotzdem in den Gang einfahren wollen, wird es durch die NoColl-Sensoren an der Einfahrt automatisch gestoppt. Zusätzlich wird ein optischer und akustischer Alarm ausgelöst.

Verlässt der Fußgänger den Gang und befindet sich kein weiterer Fußgänger im Gang, kann er die Zugangsregelung auf „Fahrzeugbetrieb“ per Schlüsselschalter umschalten.

Die Lichtschranke wird aktiviert. Bei der Einfahrt in den Gang, wird das Flurförderzeug durch die NoColl-Sensoren an der Decke erfasst und überwacht. Gleichzeitig wird die Lichtschranke für die  Zeit der Einfahrt unterbrochen. Die Sensoren lassen kein weiteres Fahrzeug passieren. Durchbricht ein Fußgänger oder anderes Objekt die Lichtschranke, löst er einen optischen und akustischen Alarm aus.

Alarm, der vom Fahrzeug oder vom Fußgänger ausgelöst wurde, kann nur durch eine befugte Person abschaltet werden.

Fachkundige Gefährdungsbeurteilung für den Bereich Intralogistik im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - schon geordert?






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