Verkehrszeichen VZ-107

Unter Berücksichtigung der BG-Vorschrift A 8 und Beachtung der DIN 15185-2 müssen Verkehrszeichen, die den Zutritt für Fußgänger und Flurförderzeuge zum Schmalganglager regeln, angebracht werden.

Bei geregeltem Lagerbetrieb müssen die Schmalgangzufahrten mit den Verkehrszeichen Bild 1 und 2 ausgestattet sein. Der Zugang zum Schmalgang ist zu sperren, wenn "Nebenarbeiten", wie z. B. Reinigungs-, Inventur-, oder Reparaturarbeiten, durchgeführt werden (Bild 3). Das Schild kann an eine Kette gehängt oder auf einem 3-Bein-Stativ aus Metall aufgestellt werden.

Rettungs- und Fluchtwege, insbesondere die Quergänge im Schmalgang, sind mit einem entsprechenden Hinweisschild (Bild 4) kenntlich zu machen.

Die Verkehrszeichen sind in der Größe DIN-A3 aus Kunststoff erhältlich und einfach zu installieren. Für die Anbringung am Regalprofil stehen auch Klebeschilder in der Größe 297x100 mm zur Verfügung.

Fachkundige Gefährdungsbeurteilung für den Bereich Intralogistik im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - schon geordert?






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